1) Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) – Die Königsdisziplin!
Die Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht sich auf deine aktuelle berufliche Tätigkeit mit all deinen täglichen Aufgaben. Sie leistet für gewöhnlich ab einer Minderung von 50% in Folge von Krankheit, Unfallereignis oder körperlichen Kräfteverfall ab einer voraussichtlichen Dauer von 6 Monaten. Damit ist diese Absicherung die umfangreichste zum Schutz deines täglichen Einkommens und sichert dir eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente.
Was leistet die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)?
Bei Erhalt der vollen Erwerbsminderungsrente (kurz “EMI”) kann man lediglich mit 32% seines vorherigen durchschnittlichen Bruttogehalts rechnen. Die teilweise Erwerbsminderungsrente halbiert diesen Prozentsatz auf 16% (bei diesen Zahlen handelt es sich um Richtwerte). Ca. 11% der zu zahlenden Kranken- und Pflegepflichtversicherung sind bereits in den oberen Richtwerten berücksichtigt. Spätestens hier wird klar, dass das nicht reichen kann, um seinen Lebensstandard zu halten. Daher ist private Vorsorge in diesem Bereich dringend anzuraten.
Um den Grad der Erwerbsminderungsrente zu erreichen, im Volksmund auch Frührentner/in genannt, muss vieles bis gar nichts mehr bei dir an Leistungskraft vorhanden sein.
» Für die volle EMI kannst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt – also jeglicher Tätigkeit – nicht länger als 3 h täglich zur Verfügung stehen.
» Deine gesundheitliche Verfassung lässt es nicht mehr zu, dass du mindestens 3 h täglich irgendeiner Arbeit in Deutschland nachkommen kannst.
Und dafür bekommst du dann 32% deines vorherigen Bruttogehalts.
» Für die halbe EMI kannst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt – also jeglicher Tätigkeit – noch zwischen 3 bis 6 Stunden täglich zur Verfügung stehen.
Und dafür bekommst du dann 16% deines vorherigen Bruttogehalts und den bitteren Gang zum Sozialamt, um die Grundsicherung zu beantragen.
Zusätzlich muss diese Beeinträchtigung für eine voraussichtliche Dauer von 5 Jahren bestehen.
Die genauen Angaben zur Höhe findest du in deiner Renteninformation, welche dir zum ersten Mal ab deinem 27. Lebensjahr von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zugeschickt wird.
» Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern du in den letzten 60 Monaten mindestens 36 Beitragseinzahlungen in die GRV vorweisen kannst.
Sinnvoll für wen?
Für alle die ihren Lebensunterhalt durch ihre tägliche Arbeit bereits finanzieren und dafür ein Entgelt erhalten oder zukünftig finanzieren wollen.
» neben Azubis, können auch Schüler & Studenten bereits abgesichert werden
» z.B. gibt es auch für Hausfrauen/Hausmänner Schutz
» Selbständige sollten hier im besonderen Maße vorsorgen, da im Regelfall kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente durch die GRV besteht
Welche Leistungsinhalte sind wichtig?
» Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU Klausel) – dieser Zustand ist entgegen der Berufsunfähigkeit von vorübergehender Dauer und erleichtert dir den Zugang zu deiner versicherten Rente und bietet damit finanzielle Planbarkeit für deine Genesung
» Garantierte Rentensteigerung – sofern du Berufsunfähig wirst und deine Rente erhältst, erhöht sich diese nicht zwangsläufig pro Jahr. Mit diesem Baustein kaufst du dir ein Recht auf jährliche Erhöhung, um zumindest die Inflation abzufangen
» Jährlich angebotene Dynamik ohne Abwahlmöglichkeit des Versicherers – somit muss dir der Versicherer jährlich eine Erhöhung von üblicherweise 5% deiner BU Rente anbieten, welcher du beliebig oft widersprechen kannst, ohne dein Dynamikrecht zu verlieren. Das alles hat den Vorteil, dass sich deine BU Rente dynamisch an deinen Lohnzuwachs anpassen lässt und das alles ohne erneute Gesundheitsfragen.
» Teilzeitklausel oder Klarstellung des Versicherers zur Prüfung im Leistungsfall – in den heutigen Zeiten entfernen wir uns immer mehr von der 40h Woche und damit dem 8h Arbeitstag, Teilzeitarbeit aufgrund Kinderbetreuung oder Erhöhung der Lebensqualität durch weniger Arbeit nehmen immer weiter zu. Daher ist es wichtig, dass auch der Versicherer im Leistungsfall auf die tatsächliche Arbeitszeit prüft und nicht auf die gängigen 8 h.
» Nachversicherungsgarantien bieten dir garantierte Erhöhungsmöglichkeiten – ohne erneute Angabe von Gesundheitsfragen, bis für gewöhnlich maximal 2.500 EUR monatlicher BU-Rente
» Verzicht auf die abstrakte Verweisung – damit zählt dein zuletzt ausgeübter Beruf als Maßstab für die Leistungsprüfung und der Versicherer kann dich auf keinen anderen Beruf verweisen, den du evtl. noch ausführen könntest. Zur Erinnerung die Erwerbsminderung Rente aus der GRV kann dich auf jeglichen Job am Arbeitsmarkt verweisen!
» Verzicht auf Umorganisation bei Selbständigen unterhalb von 5 Mitarbeitern – Somit hast du eine höhere Rechtssicherheit deine abgeschlossene BU Rente zu erhalten.
» Hilfreich sind auch Klauseln die einfacheren Zugang zu befristeten Rentenzahlungen aufgrund von Krebsdiagnosen leisten, da einem somit ein umfangreicher Leistungsantrag erspart bleibt und man sich voll und ganz auf seine Genesung konzentrieren kann.
Welche Leistungsinhalte sind Kostentreiber?
» Pflegeoption – für diese Option zahlst du mtl. eine Zusatzprämie und der Versicherer bietet dir bei Erreichen des Renteneintrittsalters von 67 Jahren die Umwandlung in eine Pflegeversicherung (meist Pflegetagegeld) – der Haken dabei, die Berechnung des Beitrags wird dann mit dem Eintrittsalter von 67 Jahren durchgeführt, sodass du 2 Fach “extra zahlst”
» Besser ist es diese Risiken zu trennen, damit du direkt Schutz hast und das zu einer attraktiveren Prämie beim Anbieter deiner Wahl
» Lebenslange BU Rente – klingt gut, aber schwer zu erreichen, da die Klauseln der anbietenden Versicherer sagen, dass man bspw. bis zum 50. Lebensjahr berufsunfähig geworden sein muss und dann bis zum 67. Lebensjahr dauerhaft, sodass eine Überführung in eine lebenslange BU Rente vertraglich greift, mtl. Zusatzkosten inbegriffen
» Zusatzleistungen wie integrierte: “Schwere Krankheiten Zahlung, Anfangshilfe, Startgeld” etc. – alle kosten mtl. Mehrprämie und blähen den Tarif unnötig auf, da die mtl. vereinbarte BU Rente dein Ziel sein sollte
Beispiele für smartes handeln
» Schüler & Studenten profitieren von frühzeitigem Versicherungsschutz und günstigeren Beiträgen aufgrund des niedrigeren Eintrittsalters
» angehende Azubis sollten bereits im Schülerstatus eine Absicherung in Erwägung ziehen, da Ausbildungsberufe meist höhere Risikogruppen besitzen, als ein Studiengang (Ausnahme Lehrer!) und damit auch höhere Beiträge verlangt werden
» Personen, die in der 1. Jahreshälfte Geburtstag haben, können darüber nachdenken durch Verkürzung der Absicherung bis Dezember des Vorjahres, Monat für Monat, Jahr für Jahr deutlich Prämie sparen, da der Rentenbeginn stets zum Folgemonat des 67. Geburtstag beginnt – dieser Tipp bedarf einer gründlichen Abwägung von 2 Angeboten, dem verkürzten und dem bis zum Endalter 67, da hiermit neben dem Beitragsersparnis auch Deckungslücken zum Ende des Vertrags einher gehen
» Absicherungshöhe wählen, welche deine täglichen Fixkosten deckt und einen zusätzlichen “Puffer”, sodass man sich trotz Krankheit auch noch an den schönen Dingen im Leben erfreuen kann, wozu es neben seiner Familie & Freunde auch oftmals finanziellen Spielraum bedarf – denn keiner muss sich “überversichern”
» Ein Mehrwert für dich im Leistungsfall «
Wenn du eine Berufsunfähigkeit- oder Dienstunfähigkeitsversicherung bei mir abschließt, hast du die Möglichkeit den Leistungsantrag mit einem BU Fachanwalt zu stellen.
Diese Dienstleistung ist für dich kostenfrei!
Du kannst somit über alle relevanten Aspekte in deinem individuellen Leistungsfall mit einem Fachmann auf diesem Gebiet besprechen und vorbereiten.
Dafür erhältst du mit zu Stande kommen deines BU Vertrags ein auf dich ausgestelltes Zertifikat.
Im Leistungsfall erinnere ich dich an diesen Service.