Mit jedem schadenfreien Jahr erhöht sich dein erfahrener SFR um ein weiteres. Der SFR wird Seitens der Versicherer in geringere Prozente des Tarifbeitrags umgewandelt. Nicht jedes Jahr ist dieser Sprung gleich, sodass es gerade in den höheren Schadenfreiheitsjahren (für gewöhnlich bei ca. 20 Jahren) auch vorkommen kann, dass ein Jahr keine Rabattierung in Prozenten erfolgt.
Manch ein Autofahrer wundert sich, dass beim Wechsel der KFZ-Versicherung anstatt 35 Jahre, auf einmal nur noch 25 Jahre für den SFR angegeben werden. Wiederum der andere freut sich, dass anstatt der geringeren, dann der höhere SFR in der neuen Police steht und evtl. daraus resultierend der Beitrag noch etwas günstiger wird.
Das liegt daran, dass formal jeder KFZ-Versicherer andere Tabellen für seinen Tarif entwickelt. Manch einer hört bei 25 Jahren auf mit der Rabattierung, da marktüblich bei 20% Zahlbeitrag zum Tarifbeitrag Schluss ist, da ansonsten Autofahrer mit einem sehr hohen Rabatt gar keinen Beitrag mehr für ein vorhandenes Risiko zahlen würden. Andere weiten die Rabattierung noch mehr aus oder strecken diese einfach anders.
Rückstufung bei Leistung
Bei einem verschuldeten Unfall oder Leistungsabruf aus der KFZ-Versicherung, erfolgt dann eine Rückstufung und diese geht nicht nur um ein Jahr zurück, sondern betrifft in der Regel fast die Hälfte oder sogar mehr deiner mühevoll erfahrenen schadenfreien Jahre, was dann wiederum umgemünzt in die Prozente nicht zugleich den doppelten Mehrbeitrag für das Folgejahr bedeutet.
Schutz des Schadenfreiheitsrabattes (SFR) und seine Tücken
Wer das nicht möchte, muss sich entweder einen Versicherer suchen, welcher hohe Rabatte (meist ab 25 Jahren und älter) automatisch in seinen Bedingungen für den ersten Unfall schützt.
Oder selbst dafür durch den sogenannten Rabattschutz einen, bzw. 2 Mehrbeiträge zahlt. Denn dieser muss dann für die Haftpflicht und Kaskoversicherung separat abgeschlossen werden. Somit bezahlt man jährlich für eine garantierte Sicherheit des Erhalts der schadenfreien Jahre, im Falle eines Unfalls oder sonstigen Leistungserstattung des Versicherers.
Die meisten entscheiden sich bei Vergleich der Mehrprämien dagegen, was risikotechnisch gesehen auch vertretbar ist und meine grundsätzliche Vorstellung von der Notwendigkeit einer Versicherung entspricht.
Zudem ist damit auch nicht final gesagt, dass bei Wechsel der Versicherung, der “geschützte” Rabatt übertragen wird, denn es handelt sich um eine Tarifleistung aus dem Vertrag des jeweiligen Versicherers. Es kann dazu kommen, dass der Rabatt inkl. Schadenanrechnung nur den Weg zum neuen Versicherer findet, was dann wiederum doppelt ärgerlich wäre.
Übertrag des SFR
Grundsätzlich ist es immer schlau einen erfahrenen Rabatt nicht verfallen zu lassen. Rabatte ruhen bei Abmeldung immer auf dem Fahrzeug der damaligen Versicherung. Das können Sie üblicherweise bis zu 7 Jahren tun, ohne dass ein Verfall oder eine Reduzierung eintritt.
Ein Übertrag an nahe gelegene Verwandte ist möglich und anzuraten, wenn jemand in der Familie einen abzugeben hat, da kein weiteres Fahrzeug folgen wird.
Hier ein wichtiger Hinweis. Es werden nur die Jahre an den neuen Eigentümer übertragen, welche rechnerisch mit Beginn des Führerscheindatum “hätten erfahren werden können.”
Auch können SFR zwischen den Autos getauscht werden, falls ein neues Fahrzeug oder anderes angeschafft wird, was teurer in der Versicherung ist und der höhere Rabatt auf dem Günstigeren liegt.