Gesetzlichen Anspruch haben nur Eheleute…
(Folgend für das neue Recht – Heirat seit 2002 – immer anhand noch Erwerbstätigen Personen erläutert)
Die Witwenrente ist eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung und zählt nur für Verheiratete (Ehe muss seit einem Jahr Bestand haben), folglich muss der/die Verstorbene auch eingezahlt haben.
Nach dem Tod des Ehepartners erhältst du 3 Renten in voller Höhe. Das ist nicht das vorherige Gehalt, sondern die volle Erwerbsminderungsrente.
Danach wird der Anspruch auf die kleine oder große Witwenrente geprüft, was demnach 25 oder 55% der letzten Rente bedeutet.
Zur Berechnung könnt ihr demnach ca. 34% des vorherigen Bruttolohns annehmen, dann seid ihr ungefähr bei der vollen Erwerbsminderungsrente (auch in der aktuellen Renteninformation ersichtlich).
Davon beträgt euer Anspruch dann 25% (ohne Kinder) oder 55% (mit Kindern).
Zahlenbeispiel
Bruttolohn des/der Verstorbenen = 4.000 EUR
Volle Erwerbsminderungsrente ca. 34% = 1.360 EUR
Große Witwenrente 55% = 748 EUR
Hinzu kann Kinderzuschlag für Erziehungsleistungen kommen, bspw. Für 2 Kinder sind es ca. 102 EUR.
Unser Beispiel kommt damit auf insgesamt 850 EUR “Anspruch.”
Diese Rente unterliegt der Anrechnung auf dein eigenes Einkommen und kann unter Berücksichtigung der Freibeträge gekürzt werden, was meistens der Fall ist.
Wenn du selbst noch monatlich 2.000 EUR Bruttolohn erzielst, wird dir von den 850 EUR ca. 175 EUR abgerechnet, sodass du 675 EUR erhältst.
Unter Umständen ist diese noch zu versteuern und unterliegt den Abzügen für die Kranken- und Pflegeversicherung.
(immer anhand noch Erwerbstätigen Personen erläutert)
Die Ehe ist die Grundvoraussetzung, zudem muss diese seit mindestens seit einem Jahr bestehen.
Nach dem Tod des Ehepartners erhältst du das sogenannte Sterbegeld. Das sind 2 komplette monatliche Dienstbezüge.
Die Höhe des Witwengelds beträgt 55% des zu erwartenden Ruhegehalts.
Das Witwengeld ist zu versteuern und unterliegt unter Umständen den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenkasse.
Mindestens 20% des Witwengelds muss dir jedoch erhalten bleiben.
Das ist individuell verschieden. Es gibt allgemeine Empfehlungen von 3 bis 5 Jahreseinkommen. Schlussendlich alles nur Richtwerte.
Wichtig ist, dass der/die “Überlebende” finanziell zurechtkommt. Ob das nun für die komplette Zeit bis zur finalen Ausbildung der Kinder oder eine Überbrückung und neue Findungsphase für bspw. 5 bis 10 Jahre sein soll.
Keiner weiß heute, wie er mit solch einem Schicksalsschlag umgehen würde… und daher tue ich mich schwer irgendeine Empfehlung zu geben.
Ich kann dir aber sagen, worauf es mir ankommen würde…
Für mich würde finanzielle Sicherheit und Möglichkeiten bis zur Ausbildung der Kinder wichtig sein. Ich setze hierfür für mich das 25. Lebensjahr meiner Kinder an. Ich würde mir mindestens 2 Jahre der Findungsphase einräumen lassen, um nicht direkt über Wohnungswechsel, Hausverkauf, Kündigungen von Dienstleistungen/Verträgen etc. entscheiden zu müssen. Dann schaue ich mir den Preis für meine Vorstellung der Versicherungssumme an und üblicherweise entscheidet sich die Versicherungssumme im Verhältnis zum erforderlichen Zahlbeitrag.
Die konstante Versicherungssumme ist oftmals die Wahl. Du kannst diese Summe auch jederzeit nach unten korrigieren, wenn der Bedarf mit der Zeit niedriger wird und damit auch die Kosten senken.
Die fallende Versicherungssumme verringert sich jährlich bis am Ende kaum noch etwas von der Versicherungssumme übrig ist und berücksichtigt das auch in der zu zahlenden Prämie. Schwer einzuschätzen, ob das dann immer die benötigte Summe ist.
Versicherungssummen können bspw. genau an den Immobilienkredit angepasst werden, jedoch bliebe dann nichts mehr für die Hinterbliebenen übrig, auch wenn das Haus damit bezahlt wäre. Somit eher ein Tipp für den notwendigen Vertrag bei seinem Darlehensgeber/Bank.
Die jährliche Neuberechnung legt immer dein aktuelles Eintrittsalter zu Grunde und startet mit niedrigen Prämien, welche sich jedes Jahr mit fortlaufendem Altern erhöhen. Damit ist man sehr flexibel & anfangs auch günstig unterwegs, wird dafür aber “hinten raus” auch teurer in den Beiträgen.
Tarife von Basis über Komfort bis Exklusiv und wie sie nicht alle heißen.
Alle zahlen im Todesfall die vereinbarte Versicherungssumme aus, sodass die einfachste Variante für den Wunsch der Absicherung vollkommen ausreicht.
Wer Punkte wie definierte Nachversicherungsgarantien, jährliche Erhöhungsangebote (Dynamik), Verlängerungsoptionen sowie eine vorgezogene Todesfallleistung braucht, zahl extra und das meist nicht zu wenig.
Mein Rat daher » Belasse die Absicherung bei ihren Ursprüngen, der “einfachen” Todesfallversicherung. Eben ohne “Schnickschnack” und wählt am Anfang eine ausreichend hohe Summe aus, welche dann beliebig reduziert werden kann. Das bläht die Versicherung nicht unnötig auf und zeigt sich auch wohlwollend in den günstigeren Beiträgen.
Sodass jeder Versicherungsnehmer von dem Vertrag seines Partners ist. Also Versicherungsnehmer (VN) und Versicherte Person (VP) unterschiedlich. Hintergrund ist die Erbschafssteuer.
Für unverheiratete Paare liegt der Freibetrag bei gerade mal 20.000 EUR. Alles darüber würde eure angedachte Versicherungssumme für eure Hinterbliebenen schmälern.
Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag mit 500.000 EUR deutlich höher. Jedoch ist diese Summe schnell erreicht, wenn man auch ein Haus mit dazu rechnet. Zudem weiß man nie wieviel Vermögen über die Jahre noch gemeinsam angehäuft wird und es macht einen großen Unterschied wer im Falle der Erbmasse von beiden verstirbt.
Dem Versicherungsnehmer steht immer die volle Leistung aus seinem Vertrag dazu. Getrennte Konten, wenn möglich, können von Vorteil sein. Im Gegensatz, wenn du VN und VP zugleich bist und einen Begünstigten (dein Partner) im Todesfall einträgst, greift die Erbschaftssteuerregelung.