Der Dienstherr (Bund oder Land) beteiligt sich an den Krankheitskosten. Obwohl es regionale Abweichungen gibt, liegt dieser mindestens bei 50%.
Beide Gesundheitssysteme sind möglich, jedoch empfiehlt es sich hier stets die PKV zu wählen.
Warum ist die PKV günstiger als die GKV?
Die PKV versichert den restlichen Anteil und auf Wunsch noch mehr, sodass man einen sehr hochwertigen Versicherungsschutz vereinbaren kann.
Der Beitrag bemisst sich demnach an dem verbleibenden Teil der notwendigen Absicherung. Bei Singles & Paaren ohne Kinder üblicherweise zu 50%.
Die GKV sieht das etwas anders. Hier wird die Beihilfe schlichtweg nicht mit in die Beitragsberechnung einberechnet.
Du zahlst den vollen Anteil, gemessen an deinen Bezügen. Somit zahlst du mehr Beitrag für einen geringeren Leistungsumfang.
Auch Beamte mit Vorerkrankungen oder Behinderung können sich durch die sogenannte Öffnungsaktion der PKV versichern.
Wichtig hierbei ist neben der korrekten Vorgehensweise, dass es innerhalb von 6 Monaten nach der erstmaligen Verbeamtung geschehen muss.
Der Prozentsatz der Beihilfe kann sich bspw. durch Kinder erhöhen, sodass zukünftig weniger Beitrag an die PKV gezahlt werden muss.
Mithilfe der PKV bleibst du flexibel und kannst den Beitrag ohne Gesundheitsprüfung innerhalb der 6 Monatsfrist nach unten anpassen.
Kinder erhalten sogar noch einen höheren Beihilfesatz als die Eltern. Sie müssen separat versichert werden und zahlen einen sehr geringen Beitrag.
Als Beamter trittst du beim Arzt als Privatpatient auf und bezahlst diesen demnach im 1. Schritt selbst.
Im Anschluss schickt du die Rechnung üblicherweise erst an die Beihilfestelle, welche ihren Anteil abzieht. Danach erfolgt dann die Weiterleitung an die PKV.
Damit hast du 2 Abrechnungsstellen zu managen. Gleiches würde dir in der GKV aber auch nicht erspart bleiben.