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Notfallplanung

Notfallplanung


Kannst du es ausschließen, jemals einen schweren Unfall oder Krankheit zu erleiden? Wer soll für dich und zum Wohl deiner Familie Entscheidungen treffen dürfen?

Die Gesetzgebung sagt...

“Wenn du nicht mehr in der Lage bist, eigene Entscheidungen zu treffen, so wird das zukünftig ein Betreuer tun müssen.”

Betreuer oder Angehöriger?

Ob gerichtlich bestellt oder familienangehörig. Das Gericht überwacht ab sofort sämtliche Einnahmen und Ausgaben.

Kontrolle behalten

Um weiterhin frei über euer Vermögen sowie Versicherungsauszahlungen zu bestimmen, bedarf es juristischer Regelungen.

Vorsorgevollmacht

Regelt wer für dich Entscheidungen treffen darf, wenn du sowohl kurzfristig als auch dauerhaft nicht in der Lage dazu bist.

Patientenverfügung

Hier legst du fest, ob und wie du medizinisch behandelt werden möchtest, wenn du außer Stande bist, selbst zu entscheiden.

Sorgerechtsverfügung

Ohne Verfügung bestimmt im Todesfall der Eltern das Familiengericht oder Jugendamt einen Vormund für deine Kinder.

Notvertretungsrecht

Nur bei Ehegatten für max. 6 Monate. Betrifft nur die Gesundheitssorge. Beinhaltet keine Vertretung in allen Lebensbereichen.

Notfallplan für Hinterbliebene

Zusammen mit den Vollmachten erstellen wir deinen individuellen Notfallplan, sodass die Familie weiß, was im Ernstfall zu tun ist.

Lebenslange Updategarantie

Gesetze können sich ändern und damit auch die Anforderungen an die Vollmachten. Ich habe die passende Lösung für dich.

Vorsorgevollmachten Patientenverfügung Martin Bornschein Versicherungsmakler