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Transparanzverordnung

Einleitung

Die EU Transparenzverordnung hat unter anderem das Ziel eine nachhaltige Anlage von Versicherungsanlageprodukten zu unterstützen. Diese sogenannten ESG-Kriterien verfolgen die drei Ziele:

  • Umwelt (Environment)
  • Soziales (Social)
  • Unternehmensführung (Government)

Mir ist es ein Anliegen, sofern für ein Produkt relevant, euch in der Beratung auf diese Faktoren hinzuweisen, sodass ihr diese Aspekte ebenfalls in eure Entscheidungsfindung mit einfließen lassen könnt. Hierbei beziehe ich mich klar und deutlich nur auf Produkte, welche ich laut meiner Zulassung auch vermitteln und demnach beraten darf. Dabei handelt es sich in meinem Fall um Anlageprodukte im Deckmantel einer Versicherung, wie z.B. eine Fondspolice als Rentenversicherungsprodukt.

Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdiens­tleistungs­sektor

Potentielle Nachhaltigkeitsrisiken bei den vermittelten Versicherungsanlage- und Investmentprodukten werden grundsätzlich derzeit bei der Beratung nicht berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiko ist dabei ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Die genauen Definitionen und Kriterien (technische Regulierungsstandards) zur Anwendung der Bestimmungen der Transparenzverordnung werden durch den europäischen Gesetzgeber erst noch festgelegt und sind derzeit zum Teil ungewiss. Bevor eine Einbeziehung der konkreten Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage in die Beratung erfolgen kann, müssen zum einen konkretere Vorgaben des Gesetzgebers vorliegen als auch zum anderen diese Vorgaben bei der Produktgestaltung durch die Produktgeber Berücksichtigung finden und entsprechende Informationen bereitgestellt und geprüft werden. Es ist insofern geplant, potentielle Nachhaltigkeitsrisiken in die Beratung von Versicherungsanlageprodukten einzubeziehen, sobald die entsprechenden Regelungen des europäischen Gesetzgebers vorliegen als auch die entsprechenden Informationen durch die Produktgeber bereitgestellt und geprüft worden sind. Dabei wird eine Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten durch Änderung der einschlägigen IDD-Richtlinie (EU-Richtlinie über Versicherungsvertrieb) und der MiFID-Richtlinie (EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) voraussichtlich ab dem 1. Quartal 2022 gesetzlich vorgeschrieben.

Auf Anfrage des Kunden werden derzeit bereits ökologisch orientierte verantwortungsbewusste Versicherungsanlageprodukte in die Beratung einbezogen, die ökologische und/oder soziale Aspekte und/oder die Unternehmensführung beachten.

Die Vergütung für die Beratung von Versicherungsanlageprodukten, wird nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den vermittelten Produkten einhergehen, beeinflusst. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe weder von der Nachhaltigkeit der Anlage noch den Nachhaltigkeitsrisiken des vermittelten Produktes positiv oder negativ beeinflusst wird.